AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der Plattform mix-werbung.de (nachfolgend „Mix Werbung“ genannt) und die Beschaffung von Werbeflächen über die Plattform zwischen Mix-Werbung und Werbekunden (nachfolgend „Advertiser“ genannt). Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt A für alle Nutzer und die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt B für Advertiser. Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform und für Vertragsabschlüsse und Buchungen, die nicht über die Plattform vorgenommen werden.
  2. Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn Mix-Werbung im Einzelfall nicht widerspricht, soweit deren Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich von Mix-Werbung bestätigt wurde.

2. Anfrage über das Kontaktformular, Nutzung des Services der Werbeagentur, Zugang von Erklärungen, Rechte-Einräumung

  1. Nutzungs- und buchungsberechtigt sind sowohl Freiberufler als auch Unternehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäfts- bzw. rechtsfähig sind.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Kontaktformulars zu machen.
  3. Die Zulassung des Nutzers zur Nutzung der Plattform kommt erst mit einer Zusage durch Mix-Werbung zustande. Ein Anspruch besteht für den Nutzer nicht, Mix-Werbung kann die Anfrage ohne Nennung von Gründen ablehnen.
  4. Nach Registrierung wird für jeden Nutzer auf der Plattform ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und eine Zugangskennung zu wählen sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen.
  5. Unabhängig davon, ob die Nutzer Buchungen über die Plattform oder außerhalb der Plattform vornehmen gilt Folgendes: die Nutzer räumen Mix-Werbung ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung (online oder offline) durch Mix-Werbung ein einfaches, unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von den Nutzern verwendeten Marken, Kennzeichen und Unternehmensbezeichnungen und Logos ein. Die Nutzer sichern zu, dass sie zur Einräumung eines derartigen Nutzungsrechts berechtigt sind.

3. Rechtsbeziehungen, Abschluss von Buchungen und Leistungen

  1. Vorgenannte Buchungen zwischen Mix-Werbung und dem Nutzer kommen wie folgt zustande:
    • Der Advertiser stellt auf der Plattform oder auf eine sonstige Weise eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Buchung bestimmter Werbeflächen unter Angabe etwaiger besonderer Anforderungen ein (nachfolgend „Anfrage“).
    • Soweit Änderungen oder Konkretisierungen hinsichtlich der angefragten Leistungen und Konditionen (nachfolgend „Angebotskonditionen“) erforderlich sind, können diese mit Mix-Werbung über die Plattform oder auf eine sonstige Weise abgestimmt werden. Sonderleistungen werden zwischen Advertiser und Mix-Werbung individuell vereinbart und dem Advertiser gesondert berechnet. Im Falle von Verbundwerbung (gemeinsame Werbung mehrerer getrennter Unternehmen) gelten abweichende Angebotskonditionen, die jeweils gesondert mit Mix-Werbung zu vereinbaren sind.
    • Nach Abschluss vorstehender Abstimmung kann der Advertiser gegenüber Mix-Werbung über die Plattform oder auf eine sonstige Weise ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages (nachfolgend „Buchung“) mit Mix-Werbung abgeben.
    • Nach Abgabe der Bestellung durch den Advertiser gegenüber Mix-Werbung erhält der Advertiser eine E-Mail (Eingangsbestätigung), die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme der Bestellung durch Mix-Werbung dar. Die Annahme erfolgt erst durch eine entsprechende Buchungsbestätigung, die Mix-Werbung per E-Mail an die vom Advertiser angegebene E-Mail-Adresse sendet.
  2. Mix-Werbung behält sich vor, Anfragen, Angebote oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere falls absehbar ist, dass bei der Vertragsabwicklung Rechte Dritter verletzt würden oder gegen geltende Gesetze verstoßen würde. Mix-Werbung wird den Nutzer in diesem Fall per E-Mail von der Ablehnung informieren.

4. Verfügbarkeit der Plattform

Die Nutzung der Plattform selbst ist kostenlos. Mix-Werbung gewährleistet dementsprechend nicht die dauerhafte Verfügbarkeit der Plattform.

5. Abrechnung

Mix-Werbung ist berechtigt, die Rechnung elektronisch zu stellen, soweit nicht anders vereinbart wurde. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn es fällt keine gesetzliche Umsatzsteuer an.

6. Beendigung des Nutzungsverhältnisses; Laufzeit und Beendigung der einzelnen Buchungen

  1. Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Kündigung zu beenden. Mix-Werbung kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
  2. Mix-Werbung ist berechtigt, das Plattform-Nutzungsverhältnis und/oder Buchungen mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag und/oder einer Buchung verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass Mix-Werbung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
  3. Bereits abgeschlossene Buchungen bleiben von einer Beendigung des Plattform-Nutzungsverhältnisses unberührt, wenn nicht seitens Mix-Werbung ausdrücklich auch diesbezüglich eine Kündigung ausgesprochen wurde.
  4. Die Laufzeit der jeweiligen Buchung und etwaige diesbezügliche ordentliche Kündigungsrechte sind in der jeweiligen Buchung geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber Mix-Werbung bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
  5. Die Kündigung von Buchungen bedarf der Schriftform.

7. Haftung von Mix-Werbung, höhere Gewalt

  1. Mix-Werbung haftet unbeschränkt
    • bei nicht Erfüllung der im Vertrag unter Zi,
    • sowie im Umfang einer von Mix-Werbung übernommenen Garantie.
  2. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1. haftet Mix-Werbung bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Mix-Werbung auf solche vertragstypischen Schäden und/oder einen solchen vertragstypischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Mix-Werbung sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Mix-Werbung.
  4. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Nutzers aufgrund der Haftung nach Ziffer 7.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Nutzers beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
  5. Höhere Gewalt, eintretende Betriebsstörungen oder sonstige von Mix-Werbung nicht zu vertretende Fälle der Unmöglichkeit, die Mix-Werbung ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Vertragsleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die Leistungsstörung werden bei der Auswertung der Zielerbringung nicht einbezogen. Die gesetzlichen Rechte der Nutzer bleiben hiervon unberührt.

8. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Besondere Bestimmungen für Advertiser

1. Leistungen

  1. Der Advertiser legt durch Angabe der auf der Plattform abgefragten Informationen (u.a. Festlegung der Werbeflächen bzw. Werbeflächenkategorien sowie deren Anzahl, Angabe der Werbeinhalte, Ziele etc.) bzw. durch Mitteilung an Mix-Werbung in seiner unverbindlichen Anfrage fest, welche Leistungen gewünscht sind.
  2. Der Advertiser ist verpflichtet, nach Abschluss einer Buchung etwaige in dem der Bestellung zugrundeliegenden unverbindlichen Angebot von Mix-Werbung mitgeteilten technischen Bedingungen des Publishers vollumfänglich zu beachten.
  3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht Mix-Werbung gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die zu beschaffenden Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber, in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeträgern die Werbung gebucht werden soll.

2. Verantwortlichkeit des Advertisers, Haftungsfreistellung

  1. Advertiser sind vollumfänglich allein verantwortlich für (i) Ihre verwendeten Werbemittel (inhaltlich) und für (ii) die rechtzeitige, den mitgeteilten Anforderungen entsprechende Übersendung der Werbemittel an die mitgeteilte Adresse.
  2. Der Advertiser sichert zu, dass von ihm auf der Plattform oder anderweitig zum Zwecke des Einsatzes im Zusammenhang mit der Buchung bereitgestellte Werbemittel sowie die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet der Werbung sowie der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, und dass er über sämtliche Rechte an den Werbemitteln, insbesondere Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbemittel erforderlich, frei verfügen kann.

3. Anforderungen an Werbeinhalte

Der Advertiser ist verpflichtet, auf der Plattform keine Werbemittel hochzuladen, zu verlinken, einzugeben, oder sonst wie zum Einsatz im Rahmen von Buchungen bereit zu stellen, die

  • die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberates nicht beachten;
  • gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
  • gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte;
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
  • Rechte Dritter verletzende Inhalte;
  • oder sonst gesetzeswidrige Inhalte

enthalten oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweisen.

4. Abweichungen bei Leistungserbringung, Beanstandungen und Einschränkungen bei spezifischen Werbeformen, Verjährung

  1. Der Advertiser ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils bestellten Leistung (z.B. Veröffentlichung einer Werbeanzeige) zu prüfen. Beanstandungen bei erkennbar nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistung sind Mix-Werbung unverzüglich unter Angaben der konkreten Quelle, des Zeitpunkts der Feststellung der Beanstandung und zusammen mit geeigneten Nachweisen (z.B. Fotografien) anzuzeigen.
  2. Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung vor, so stehen dem Advertiser die gesetzlichen Rechte zu. Etwaige Ansprüche aufgrund eine vertraglichen Pflichtverletzung von Mix-Werbung verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Ansprüche in Bezug auf eine von Mix-Werbung übernommene Garantie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Rechteeinräumung, Datenübermittlung, Veröffentlichung in weiteren Medien

  1. Der Advertiser räumt mit dem Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbemittel auf der Plattform oder der sonstigen Bereitstellung zur Verwendung im Zusammenhang mit Buchungen Mix-Werbung und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbemittel in der einzelvertraglich vereinbarten Weise für Werbeschaltungen zu nutzen.
  2. Mix-Werbung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Buchungen erteilte Werbeaufträge in Medien zu veröffentlichen. Die seitens des Advertisers zur Verfügung gestellten Materialen können dabei an die jeweiligen medienspezifischen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den verschiedenen Medien kann dem ursprünglichen Werbemitteln abweichen.

6. Vergütung, Stornierung durch den Advertiser, Kündigung durch Mix-Werbung

  1. Vertraglich vereinbarte Entgelte sind zum in der jeweiligen Buchung vereinbarten Zeitpunkt fällig. Der Advertiser erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Zahlung über Kreditkarte, per Lastschrift oder per PayPal eine Belastung der Karte bzw. des Kontos vor Ausführung der Leistung durch Mix-Werbung erfolgen kann.
  2. Dem Advertiser stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. dem Advertiser von Mix-Werbung mitgeteilt.
  3. Der Advertiser hat das Recht, bestimmte Buchungen bis zu einem in der Bestellbestätigung der jeweiligen Buchung genannten Termin schriftlich zu stornieren. Die Stornierung bedarf keiner Begründung. Nach Ablauf der jeweiligen Stornierungsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich.