Professionell einrichten lassen
GA4 DSGVO konform

Einrichtung von GA4 – DSGVO-konform
GA4 kann professionell eingerichtet werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Laut einem Urteil des BGH ist die aktive Einwilligung des Besuchers erforderlich, um Google Analytics für Werbe- und Marktforschungszwecke zu nutzen.
DSGVO: Analytics Datenaufbewahrung
Über die Einstellungen in Google Analytics kann gesteuert werden, welche Daten erfasst und wie lange sie gespeichert werden. Für eine DSGVO-konforme Einstellung müssen sowohl Google Analytics selbst als auch die Cookie-Einwilligungen angepasst werden.
Was ist ein Cookie Opt-in?
Google Analytics speichert Daten mittels Cookies. Diese Speicherung erfordert die aktive Zustimmung des Besuchers. Falls der Besucher die Zustimmung verweigert, werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Einstellungen in Google Analytics
1. IP-Adressen anonymisieren
Der Tracking-Code sollte folgende Zeile enthalten: ga('set', 'anonymizeIp', true);
, um die IP-Adressen zu anonymisieren.
2. Zielgruppen-Tracking DSGVO-konform
Falls Google Ads oder Zielgruppen-Tracking genutzt werden, ist ein Cookie-Opt-in zwingend erforderlich.
Speicherung von Daten
Google Analytics speichert Daten standardmäßig 26 Monate. Laut DSGVO muss die Dauer begrenzt und begründet werden. Mix Werbung empfiehlt eine Speicherfrist von maximal 52 Monaten.
Cookie Einwilligung DSGVO-konform
1. Offenlegung der Datenspeicherung
Besucher müssen über die Speicherung von IP-Adressen und interessenbezogenen Daten informiert werden.
2. Dauer der Datenspeicherung
Die Speicherfrist muss in der Datenschutzerklärung angegeben werden.
3. Anbieter offenlegen
Google LLC sollte als Anbieter genannt werden, inklusive eines Links zur Datenschutzerklärung von Google: Google Datenschutzerklärung.
Werden diese Schritte befolgt, ist Google Analytics DSGVO-konform eingebunden.
Kontakt
Mix-Werbung.de
Fabrikstr. 3
Gronau, 48599
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Von 9 bis 18 Uhr