Wo finde Ich die Google Ads Rechnungen?
Die Rechnungen kannst Du in der Online-Plattform von Google Ads einsehen. Im Folgenden erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie Du sie findest. Bitte beachte, dass sich die Benutzeroberfläche aufgrund ständiger Updates und Optimierungen ändern kann.
1. Melde Dich bei ads.google.com an.
2. Klicke links im Menü auf „Abrechnung“.
3. Klicke dann auf „Dokumente“.
4. Du findest dort alle Rechnungen für die Monate, in denen Du Google Ads genutzt hast. Diese sind als „EU-Mehrwertsteuerrechnung“ gekennzeichnet und können erst nach Ablauf des jeweiligen Monats abgerufen werden.

Zahlung der Mehrwertsteuer für Google Ads-Rechnungen
Da Google seinen Sitz in Irland hat, fallen für Google Ads-Rechnungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens keine Mehrwertsteuern direkt an. Stattdessen musst Du als Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer selbst berechnen und in Deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben.
Wie sieht das konkret aus? Wenn Du 300 € für Google-Werbung ausgibst, musst Du selbst 57 € (19 % von 300 €) als Umsatzsteuer in Deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben. Diese 57 € kannst Du gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen, sodass die effektive Steuerbelastung Null ist.
Warum ist das wichtig?
Durch das Reverse-Charge-Verfahren vermeidest Du doppelte Besteuerung und kannst Deine Google Ads Kampagnen effizienter verwalten. Unsere erfahrene SEA Agentur unterstützt Dich dabei, alle steuerlichen Anforderungen korrekt umzusetzen und Dein Werbebudget optimal zu nutzen. Um neben einer möglichen falschen Besteuerung auch anderen Fehlern entgegenzukommen, empfehlen wir Dir unseren Blogbeitrag Google Ads Fehler vermeiden. Damit bist Du bestens vorbereitet.
Bearbeitung von Google Ads-Rechnungen in der Buchhaltung
Bei der Abgabe Deiner Steuererklärung und auch in Deiner laufenden Buchhaltung musst Du die Ausgaben für Google Ads folgendermaßen erfassen:
- Buchung der Rechnung
Werbekosten (Aufwand): 300 €
Umsatzsteuer (19 % von 300 €): 57 €
Abziehbare Vorsteuer: 57 € - In der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einnahmen aus Leistungen von Unternehmen innerhalb der EU (Reverse-Charge): Umsatz 300 €, Umsatzsteuer 57 €
Abziehbare Vorsteuer: 57 €
In Deiner Steuererklärung wird dies entsprechend dargestellt.
Kontakt
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